Impfopfer-Klagen

RA Cäsar-Preller zur Impfschaden-Anerkennung: „Es gibt gute Chancen“

Von AUF1-Redaktion
1. Mai 2023
Lesezeit: 1 Min.

Die Anwalts-Kanzlei des Wiesbadener Rechtsanwalts Joachim Cäsar-Preller vertritt hunderte Impf-Opfer. Die Anerkennung eines Impfschadens ist ein Spießrutenlauf, weil der Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden vor Gericht eindeutig festgestellt werden muss. Es drohen lange Verfahren durch mehrere Instanzen. Und da die EU die Impfstoff-Hersteller vertraglich von der Haftung befreit hat, müssen bei einer Klage diese zwar als Prozessgegner benannt werden, im Fall einer Anerkennung des Impf-Schadens wird jedoch der Staat und damit wieder der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Für den Anwalt ein Skandal.

Aus 2.100 Anfragen wurden insgesamt 850 Fälle, für die die Anwaltskanzlei nun juristisch tätig wird. Zu den bisherigen 71 Klagen kämen pro Woche rund zehn neue dazu, führt Cäsar-Preller im AUF1-Interview mit Thomas Eglinski aus. Betroffen sind alle vier Hersteller von Covid-Impfstoffen, so der Jurist – also Pfizer/BioNTech, Moderna, Johnson&Johnson und AstraZeneca.

Hier das ganze Interview mit Joachim Cäsar-Preller:

Horror-Liste des Leidens

Die Liste der massiven Gesundheitsschäden, an denen die Impflinge nach dem Gen-Stich leiden, ist lang: Es gebe sehr viele Thrombosen in verschiedenen Blut-Gefäßen, Herzschäden wie Myo- und Perikarditis oder Autoimmunerkrankungen. Aber auch am Fatigue-Syndrom (andauernde Müdigkeit und Erschöpfung), dem Guillain-Barré-Syndrom (Muskelschwäche bis hin zu Lähmungen) oder Eppstein-Barr-Syndrom leiden manche seiner Mandanten.

Schwierig, Covid-Folgen von Impf-Schäden zu unterscheiden

Wenn die Impfung in zeitlicher Nähe zu einer Corona-Infektion gespritzt wurde, sei die Unterscheidung, was die Ursache war, „wenn es wirklich ganz eng zusammenfällt, fast unmöglich“, so Cäsar-Preller. Bei seinen Mandanten käme das allerdings nicht vor. „Wir wählen sehr genau aus, welche Fälle wir übernehmen und welche wir leider ablehnen müssen“. Bevor die Anwälte überhaupt aktiv werden können, müsse zuvor ein Arzt den Impfschaden als solchen diagnostizieren. „Ohne das geht es nicht“, macht der Anwalt klar. Eine andere Möglichkeit wäre noch die Anerkennung durch Versorgungsämter oder Berufsgenossenschaften. Bei Impf-Toten sei der Obduktions-Bericht der Ausgangspunkt. 

„Man muss da schon sehr genau schauen, dass wir eine gute Beweislage haben, um eben in einen Prozess zu gehen. Das schauen wir uns ganz genau an, wir wollen ja am Ende auch möglichst gewinnen.“

 

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