Deutschland: Holocaust-Überlebende muss vor Zwangsimpfung flüchten

Von Daniel Matissek
17. Januar 2023
Lesezeit: 3 Min.

Der Fall der Holocaust-Überlebenden Inna Zhvanetskaya, die wegen ihrer Impfverweigerung in Deutschland zwangspsychiatrisiert werden sollte, sorgte in den letzten Tagen für heftige Reaktionen und Anteilnahme in der alternativen Medienlandschaft. Auch wenn eine Beschwerde ihres Anwalts der hochbetagten Dame etwas Zeit verschaffte, ist die Gefahr ihrer Einweisung nicht gebannt. Der unwürdige Umgang übereifriger und rigoroser Behörden sorgt weithin für Entsetzen.

Das Corona-Regime liegt in den letzten Zügen, die Zahl der Infektionen stagniert, es kommt Anfang Februar nun die längst überfällige bundesweite Abschaffung der Maskenpflicht und vor allem gerät die Corona-Impfung immer stärker in den Verdacht, für die nicht nur größte Übersterblichkeit der jüngeren Geschichte, sondern zugleich den folgenschwersten Gesundheitsskandal aller Zeiten verantwortlich zu sein.

Unangemessene Zwangseinweisung verfügt

Doch auch diese Stimmungs- und Zeitenwende schützt eine fast 86-jährige Frau nicht davor, dass man ihr die völlig sinnlose Corona-Impfung per Gerichtsbeschluss aufzuzwingen versucht. Das Opfer dieses Irrsinns ist die in der Ukraine geborene, aber in Deutschland lebende und international bekannte Komponistin Inna Zhvanetskaya. Weil sie die Impfung verweigerte, woraufhin von einem Stuttgarter Gericht ihre einjährige Zwangseinweisung in eine geschlossene Psychiatrie verhängt wurde (wo noch der absurde Impfzwang gilt), soll sie, wenn nötig mit Gewalt, aus ihrer Wohnung geholt werden und sich dann gleich zweimal die Injektion verabreichen lassen.

Die medizinische Begründung für den Einweisungsbeschluss steht auf äußerst wackligen Füßen. Ein Video zeigt Zhvanetskaya bei offensichtlich in einem für ihr Alter guten Gesundheitszustand und lässt sie keineswegs unzurechnungsfähig erscheinen. Sie hat zwar Beschwerde beim Landgericht Stuttgart eingelegt, jedoch hat diese keine aufschiebende Wirkung.

Angst vor drohender Isolation

In dem Beschluss heißt es, ganz in der berüchtigten deutsch-autoritären Beamtensprache: „Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird bis längstens 05.12.2024 genehmigt. Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme – Impfung gegen Covid 19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung jeweils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit – wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt. Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren.“ 

Aus Angst vor der ihr drohenden Isolation und dem Eingriff in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit befindet sich die Seniorin daher derzeit auf der Flucht, wozu ihr mehrere, von dem unfassbaren Vorgang erschütterte Menschen verholfen hatten. Im Deutschland des Jahres 2023 muss sich eine gebrechliche Holocaust-Überlebende also eine Verfolgungsjagd mit einem Staat liefern, der sie abermals mit seinen Wahnideen verfolgt! Als die Polizei Zhvanetskaya letzte Woche in aller Frühe abholen wollte, fand sie die Wohnung, die zuvor aufgebrochen wurde, leer vor. Derzeit hält Zhvanetskaya sich an einem unbekannten Ort auf. Juristische Gegenmaßnahmen werden offenbar vorbereitet.

Juristischer Hoffnungsschimmer

Es bleibt nun abzuwarten, ob der deutsche Staat, der sich sonst von jedem Dahergelaufenen auf der Nase herumtanzen lässt, sich auch noch die letzte Blöße gibt und eine umfangreiche Fahndung nach der 85-jährigen Komponistin vornimmt. Zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer zeichnete sich am vergangenen Donnerstag ab: Wie Zhvanetskayas Anwalt Holger Fischer über Telegram mitteilte, wurde seinem Antrag auf Verzicht auf die Zwangsimpfung so lange stattgegeben, bis über die Beschwerde entschieden ist.

Allerdings kann seine Mandantin gerichtsfest und amtlich leider weiterhin sofort in einer Psychiatrie untergebracht werden, sobald die Behörden ihrer habhaft werden. Anwalt Fischer will nun ein weiteres medizinisches Gutachten einholen – diesmal jedoch mit einem russischsprachigem Übersetzer oder bestenfalls einem russischsprachigen Sachverständigen, damit Zhvanetskaya endlich das – ihr bislang nur unzulänglich gewährte – angemessene rechtliche Gehör verschafft wird.

 

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien. Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Für den Wochenblick schrieb er mit einer Unterbrechung vom Sommer 2020 bis zum Schluss. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: "Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein."

 

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

Wir sind unabhängig, weil Sie uns unterstützen!

AUF1 ist durch seine Zuseher finanziert. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, dann bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen. Nur mit dieser Hilfe können wir ein tägliches Programm aufrechterhalten und weiter ausbauen.

Der Zensur zum Trotz:

Folgen Sie uns auf Telegram (@auf1info) und tragen Sie sich jetzt in den zensurfreien Newsletter von AUF1 ein, um rechtzeitig vorzubauen: http://auf1.tv/newsletter